Personalausweis und Reisepass

Alle wichtigen Informationen

Reisepass

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie unter folgenden Links:

Personalausweisportal

 

Infobroschüre zur Online-Ausweisfunktion „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“ (Download als PDF oder Aufruf als Online-Version)

 

Infos zu PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis des Personalausweises - PIN gesetzt, aber vergessen oder PIN-Brief verlegt oder Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert - Was nun?

 

Häufige Fragen und Antworten zu Reisepässen und Kinderreisepässen

 

Hier das Wichtigste in Kürze:

Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) muss jeder Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland ab 16 Jahren mindestens einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ggf. mit Geldbuße geahndet werden.

 

Sobald Sie ins Ausland verreisen möchten, benötigt auch jede Person unter 16 Jahren (auch bereits Säuglinge!) ein eigenes und geeignetes Ausweisdokument.

 

Welche Dokumente von dem jeweiligen Land für die Einreise anerkannt werden, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts:

Einreisebestimmungen mit Länderauswahl

 

Weder das Auswärtige Amt noch die VG Falkenberg übernehmen die Gewähr für die Aktualität der dort veröffentlichten Angaben zu Einreisebestimmungen. Im Zweifel fragen Sie bitte direkt bei der Konsularischen Vertretung Ihres Reiselandes

 

Minderjährige, die ohne Ihre Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter reisen, sollten grundsätzlich eine mit beglaubigten Unterschriften versehene Einverständniserklärung mitführen! Lesen Sie zu diesem Thema auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts weiter:

Alleinreisende Minderjährige - Infos und Formulare

 

 

Arten von Ausweisdokumenten - Gebühren - Gültigkeitsdauer

 

Die Gebühr muss für alle Arten der nachfolgenden Dokumente bei der Antragstellung entrichtet werden.

 

Personalausweis für Personen unter 24 Jahre:

Gebühr 22,80 €

Gültigkeit 6 Jahre

 

Personalausweis für Personen ab 24 Jahre:

Gebühr 37,00 €

Gültigkeit 10 Jahre

 

Vorläufiger Personalausweis:

Gebühr 10,00 €

Gültigkeit 3 Monate

 

Reisepass für Personen unter 24 Jahre:

Gebühr 37,50 €

Gültigkeit 6 Jahre

 

Reisepass für Personen ab 24 Jahre:

Gebühr 70,00 €

Gültigkeit 10 Jahre

 

Expresszugschlag bei allen Reisepässen 32,00 €

Zuschlag für 48-Seiten-Pass (für Vielreisende): 22,00 €

 

Vorläufiger Reisepass:

Achtung: Wird nicht von allen Ländern anerkannt!

Gebühr 26,00 €

Gültigkeit 1 Jahr

Nur in dringenden Fällen, wenn Expresspass nicht mehr möglich - Erforderlichkeit muss glaubhaft gemacht werden.

 

Kinderreisepass

Wird seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt.

Vor diesem Datum ausgestellte, verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit bis zum eingedruckten Ablaufdatum.

 

 

Wie werden Ausweisdokumente beantragt?

 

Unabhängig von der Art des Dokuments und des Alters der Person (auch Säuglinge!) benötigen Sie ein neues und biometrietaugliches Passfoto.

 

Bitte teilen Sie den Zweck des Bildes dem Fotografen mit bzw. halten Sie sich an die Vorgaben des Fotoautomaten bzgl. Biometrietaugichkeit.

 

Lachen oder lächeln Sie nicht für die Aufnahme, auch wenn manche Fotografen immer noch dazu auffordern!

 

Bitte kommen Sie persönlich mit dem biometrietauglichen Passfoto ins Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg

 

Alle Kinder jeglichen Alters, die ein Ausweisdokument benötigen, müssen unbedingt auch persönlich bei der Antragstellung anwesend sein, um der Passbhehörde die Identitätsfeststellung zu ermöglichen.

 

Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich bei

  • Personalausweis: Bis drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Reisepass: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kinderreisepass: immer

Wenn möglich, bitten wir um persönliches Erscheinen aller Sorgeberechigten.

 

Falls Sie nicht seit Geburt hier wohnen und erstmalig bei der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg ein Dokument beantragen, müssen möglicherweise noch aktuelle Personenstandsurkunden vorgelegt werden (Falls Sie verheiratet sind oder waren, aktuelle Eheurkunde, falls nicht, Geburtsurkunde).

 

Wie lange dauert die Herstellung von Ausweisdokumenten?

 

Personalausweise und reguläre Reisepässe benötigen derzeit in der Regel vier bis sechs Wochen. Manchmal kann es auch etwas länger dauern.

 

Expressreisepässe werden in der Regel innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen (Mo - Fr ohne Feiertage) zurückgeliefert, wenn die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Hersteller eingegangen ist. Da es auch hier zu Verzögerungen kommen kann, bitte trotzdem so bald wie möglich beantragen!

 

Alle vorläufigen Dokumente und der Kinderreisepass werden in der Regel sofort mitgegeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wie erfahre ich, wenn mein Dokument abholbereit ist?

 

Bei Personalausweisen erhalten alle Antragsteller ab 16 Jahren für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) den PIN-Brief per Post. Nach Eingang des PIN-Briefes beim Antragsteller ist auch der Ausweis abholbereit.

 

Alle Antragsteller unter 16 Jahren werden von der VG Falkenberg telefonisch informiert.

 

Auch beim Reisepass werden Sie von der VG Falkenberg telefonisch benachrichtigt.

 

Was benötige ich für die Abholung meines Dokuments?

 

Das bisherige gleichartige Dokument muss zur Entwertung bzw. Vernichtung vorgelegt werden. Andernfalls ist die Aushändigung des neuen Dokuments nicht möglich.

 

Die Vorlage des abgelaufenen Kinderreisepasses bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zur Entwertung/ Vernichtung wird empfohlen.

 

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