Bayernweiter Lärmaktionsplan

Öffentlichkeitsbeteiligung

Lärmaktionsplan_Bild

 

Es besteht ab dem 2. Mai 2024 bis spätestens 13. Juni 2024 für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern.

 

Bitte lesen Sie dazu diese Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken.

 

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